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MWST und SteuererklärungenMehrwertsteuer und SteuererklärungenUmsatzsteuer und Steuererklärungen

Wir reichen deine MWST und deine Steuern rechtzeitig ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der spanischen Steuerbehörde ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Umsatzsteuer und deine Steuern fristgerecht beim Finanzamt ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der französischen Steuerverwaltung (DGFiP) ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ein und erinnern dich vor jeder Frist.

Kalender

Dein Steuerjahr auf einen Blick.

Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.

  • Unsere Erinnerung, 10 Tage vorher
  • AHV-Akonto pro Quartal
  • Heute
  • Nächste Frist
  1. 12. JanuarMontag

    Lohn

    AHV-Akontobeiträge 4. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)

    10 Tage nach Quartalsende

    Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.

    Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.

    Wir erinnern dich am 2. Januar.

  2. 30. JanuarFreitag

    Lohn

    Jährliche Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse (AHV)

    30. Januar

    Die abgeschlossenen Löhne des Jahres und Personalwechsel.

    Wir erinnern dich am 20. Januar.

  3. Januar oder Februar

    Lohn

    Lohnausweise an alle Mitarbeitenden

    Übliches Zeitfenster, ohne gesetzliche Frist.

    Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen, die wir schon führen.

    Wir erinnern dich am 18. Februar.

  4. 28. FebruarSamstag

    MWST

    MWST 4. Quartal oder 2. Semester (Saldosteuersatz)

    60 Tage nach dem 31. Dezember: Ende Februar

    Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis 15. Januar.

    Wir erinnern dich am 18. Februar.

  5. 31. MärzDienstag

    Steuern

    Steuererklärung natürliche Personen (auch Selbstständige)

    31. März

    Wenn du selbstständig bist: dein Jahresabschluss.

    Wir erinnern dich am 21. März.

  6. 31. MärzDienstag

    Zahlungen

    Zahlung der direkten Bundessteuer (provisorische Rechnung)

    Fällig am 1. März, zahlbar innert 30 Tagen

    Die provisorische Rechnung: Wir prüfen sie, bevor du zahlst.

    Wir erinnern dich am 21. März.

  7. 10. AprilFreitag

    Lohn

    AHV-Akontobeiträge 1. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)

    10 Tage nach Quartalsende

    Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.

    Wir erinnern dich am 31. März.

  8. 31. MaiSonntag

    MWST

    MWST 1. Quartal

    60 Tage nach dem 31. März: 31. Mai

    Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis 15. April.

    Wir erinnern dich am 21. Mai.

  9. 10. JuliFreitag

    Lohn

    AHV-Akontobeiträge 2. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)

    10 Tage nach Quartalsende

    Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.

    Wir erinnern dich am 30. Juni.

  10. 31. AugustMontag

    MWST

    MWST 2. Quartal oder 1. Semester (Saldosteuersatz)

    60 Tage nach dem 30. Juni: 31. August

    Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis 15. Juli.

    Wir erinnern dich am 21. August.

  11. 30. SeptemberMittwoch

    Steuern

    Steuererklärung der Gesellschaft (GmbH, AG)

    30. September

    Die genehmigte Jahresrechnung. Reicht die Zeit nicht, beantragen wir rechtzeitig die Fristerstreckung.

    Wir erinnern dich am 20. September.

  12. 30. SeptemberMittwoch

    Zahlungen

    Zahlung der Staats- und Gemeindesteuern Zürich (provisorische Rechnung)

    30. September des Steuerjahres

    Die provisorische Rechnung der Gemeinde: Wir prüfen den Betrag.

    Wir erinnern dich am 20. September.

  13. 12. OktoberMontag

    Lohn

    AHV-Akontobeiträge 3. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)

    10 Tage nach Quartalsende

    Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.

    Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.

    Wir erinnern dich am 2. Oktober.

  14. 30. NovemberMontag

    MWST

    MWST 3. Quartal

    60 Tage nach dem 30. September: 30. November

    Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis 15. Oktober.

    Wir erinnern dich am 20. November.

  15. 30. NovemberMontag

    Steuern

    Letzter Tag der ordentlichen Fristerstreckung für die Steuererklärung der Gesellschaft

    30. November

    Nur bei Fristerstreckung: der definitive Abschluss.

    Wir erinnern dich am 20. November.

KMU mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, im Kanton Zürich.

Zum Ratgeber Steuerkalender

Umfang

Was inbegriffen ist

  • Abrechnung der Mehrwertsteuer (MWST), quartalsweise oder halbjährlich, je nach Methode.
  • An- und Abmeldung bei der MWST.
  • Steuererklärung der Firma (Bund und Kanton).
  • Private Steuererklärung von Selbstständigen.
  • Fristenkalender mit Erinnerung vor jedem Termin.
  • Bearbeitung von Rückfragen der Steuerverwaltung.
  • Quartalsweise Mehrwertsteuer (Modell 303) und Jahreszusammenfassung (Modell 390).
  • Anmeldung und Änderungen im Unternehmensregister der Steuerbehörde (Modell 036).
  • Körperschaftsteuer (Modell 200) und ihre Vorauszahlungen (Modell 202).
  • Einkommensteuer der Selbständigen: Vorauszahlungen (Modell 130) und Jahreserklärung.
  • Quartalsweise Quellensteuer (Modelle 111 und 115) und ihre Jahreszusammenfassungen.
  • Fristenkalender mit Erinnerungen und Antworten auf Anfragen der Steuerbehörde.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Prüfung der Kleinunternehmerregelung.
  • Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung der GmbH.
  • Einkommensteuererklärung für Selbständige, mit Einnahmenüberschussrechnung.
  • Fristenkalender mit Erinnerungen, inklusive Vorauszahlungen.
  • Antworten auf Rückfragen und Bescheide des Finanzamts.
  • Umsatzsteuererklärungen (CA3), monatlich oder vierteljährlich, über dein Geschäftskonto auf impots.gouv.fr.
  • Prüfung der Kleinunternehmergrenze (franchise en base) und des Wechsels ins Regelverfahren.
  • Körperschaftsteuer: Jahreserklärung (liasse fiscale), Vorauszahlungen und Abschlusszahlung.
  • Lokale Unternehmenssteuer (cotisation foncière des entreprises, CFE).
  • Fristenkalender mit Erinnerungen.
  • Antworten auf Anfragen und Prüfungen der Verwaltung.
  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnungen, Zahlungen mit F24 und LIPE-Meldungen.
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
  • E-Rechnung über das Austauschsystem (SdI).
  • Prüfung der Pauschalregelung (forfettario) für Selbstständige.
  • Erklärungen Redditi und IRAP, mit Saldo und Vorauszahlungen (acconti).
  • Antworten auf Anfragen und Mitteilungen der Behörde.

Für wen

Erkennst du dich in einem dieser Sätze wieder, ist es für dich.

  • Selbstständige und KMU, die mit MWST abrechnen.

  • Firmen, die sich der Umsatzgrenze für die MWST-Pflicht nähern.

  • Startups mit Auslandsgeschäften, die Fehler vermeiden wollen.

  • Selbständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.

  • Unternehmen mit Mitarbeitenden oder Mieten, die Steuern einbehalten müssen.

  • Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.

  • Selbständige und Gesellschaften, die mit Umsatzsteuer fakturieren.

  • Gründerinnen und Gründer, die wissen wollen, ob sie Kleinunternehmer bleiben können.

  • Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.

  • Selbstständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.

  • Gründer, die wissen wollen, ob sie ohne Mehrwertsteuer weiterarbeiten können.

  • Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.

  • Selbstständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.

  • Selbstständige, die wissen wollen, ob die Pauschalregelung für sie passt.

  • Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Wir prüfen deine Situation.

    Wir klären, ob du MWST-pflichtig bist, mit welcher Methode und welche Fristen für dich gelten.

  2. Du erhältst deinen Kalender.

    Jedes Datum konkret, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.

  3. Wir bereiten die Abrechnung vor und zeigen sie dir.

    Du siehst den Betrag, bevor wir sie einreichen.

  4. Wir reichen ein und archivieren.

    Wir bestätigen dir die Einreichung und bewahren den Beleg auf.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Wir prüfen deine Situation.

    Wir schauen deine Mehrwertsteuerregelung an, welche Modelle du einreichen musst und welche Fristen gelten.

  2. Wir geben dir deinen Kalender.

    Jedes konkrete Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.

  3. Wir bereiten die Erklärung vor und zeigen sie dir.

    Du siehst den Betrag, den du zahlst oder zurückbekommst, bevor wir einreichen.

  4. Wir reichen ein und archivieren.

    Wir bestätigen dir die Einreichung und bewahren den Beleg auf.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Wir prüfen deine Situation.

    Wir schauen, wie oft du die Umsatzsteuer anmelden musst und welche Fristen gelten.

  2. Wir geben dir deinen Kalender.

    Jedes konkrete Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.

  3. Wir bereiten die Anmeldung vor und zeigen sie dir.

    Du siehst den Betrag, bevor wir übermitteln.

  4. Wir übermitteln und archivieren.

    Wir bestätigen dir die Übermittlung über ELSTER und bewahren den Beleg auf.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Wir prüfen deine Situation.

    Wir sehen uns dein Umsatzsteuerverfahren an, wie oft du erklärst und welche Fristen dich betreffen.

  2. Wir geben dir deinen Kalender.

    Jedes genaue Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.

  3. Wir bereiten die Erklärung vor und zeigen sie dir.

    Du siehst den Betrag, bevor wir sie einreichen.

  4. Wir reichen ein und archivieren.

    Wir bestätigen dir die Übermittlung und bewahren den Beleg auf.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Wir prüfen deine Situation.

    Wir sehen uns dein Verfahren an, wie oft du abrechnest und welche Fristen dich betreffen.

  2. Wir geben dir deinen Kalender.

    Jedes genaue Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.

  3. Wir bereiten die Abrechnung vor und zeigen sie dir.

    Du siehst den Betrag, bevor du ihn zahlst.

  4. Wir reichen ein und archivieren.

    Wir bestätigen dir die Übermittlung und bewahren die Quittung auf.

Preis

Richtpreis

Das ist eine erste Schätzung. Den Fixpreis erhältst du nach einem Gespräch von 20 Minuten, unverbindlich.

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  • Inbegriffen ab Essential

    Das Paket Essential gibt es ab 180 CHF/Monat.Das Paket Essential gibt es ab 190 €/Monat.

Fixpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Fragen

Häufige Fragen

In der Regel, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Es hängt von deiner Tätigkeit ab; wir bestätigen es dir im Erstgespräch.

Quartalsweise mit der effektiven Methode oder halbjährlich mit einem Saldosteuersatz. Wir sagen dir, was sich für dich lohnt.

Es fallen Verzugszinsen an und je nach Fall Bussen. Deshalb sind wir vor der Frist dran.

Beantworte ihn noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.

Fast immer. In Spanien gibt es keine Umsatzgrenze, unter der keine Mehrwertsteuer anfällt; nur einige Tätigkeiten sind befreit, etwa Gesundheit oder Bildung. Wir bestätigen es dir im Erstgespräch.

Jedes Quartal mit Modell 303, vom 1. bis 20. des Folgemonats; das vierte Quartal bis 30. Januar. Unternehmen mit mehr als 6 Millionen Euro Jahresumsatz rechnen monatlich ab.

Reichst du ohne Aufforderung zu spät ein, zahlst du einen Zuschlag von 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung; nach 12 Monaten 15 % plus Zinsen. Deshalb sind wir der Frist voraus.

Antworte noch nicht und schick es uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.

Ja, außer du bist Kleinunternehmer. Das bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25 000 € betrug und im laufenden Jahr 100 000 € nicht übersteigt. Wir prüfen mit dir, ob sich das lohnt.

Vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Quartalsende, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres zwischen 2000 und 9000 € lag; darüber monatlich. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist.

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Jahreserklärungen sind es 0,25 % der Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 €. Deshalb sind wir der Frist voraus.

Antworte noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.

Ja, außer du liegst unter der Kleinunternehmergrenze: 2026, wenn du im Vorjahr höchstens 85 000 € mit Verkäufen oder 37 500 € mit Dienstleistungen umgesetzt hast. Überschreitest du im laufenden Jahr 93 500 € bzw. 41 250 €, wird ab dann Mehrwertsteuer fällig.

Im Regelverfahren jeden Monat, je nach Unternehmen zwischen dem 15. und 24. Ab 1. Januar 2027 entfällt das vereinfachte Verfahren: Bis 1 Mio. € Umsatz wird vierteljährlich erklärt.

Es fallen Verzugszinsen von 0,20 % pro Monat an und, wenn die Erklärung zu spät kommt, ein Zuschlag von 10 % (Artikel 1727 und 1728 CGI). Deshalb sind wir vor der Frist fertig.

Antworte noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.

Ja, außer du bist Selbstständiger in der Pauschalregelung (forfettario): Einnahmen bis 85 000 € im Vorjahr. Überschreitest du im Lauf des Jahres 100 000 €, fällst du heraus und weist ab dann Mehrwertsteuer aus. Die E-Rechnung ist trotzdem für alle Pflicht.

Jeden Monat bis zum 16. des Folgemonats. Bei einem Umsatz bis 500 000 € mit Dienstleistungen oder 800 000 € mit anderen Tätigkeiten kannst du vierteljährlich abrechnen, mit 1 % Zinsen.

Es fallen Sanktionen und Zinsen an. Korrigierst du es selbst, bevor die Behörde es verlangt (ravvedimento operoso), sinkt die Sanktion. Deshalb sind wir vor der Frist fertig.

Antworte noch nicht und schick sie uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.

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20 Minuten, um deine Zahlen zu ordnen.

Unverbindlich. Danach ein Fixpreis.

So laufen die 20 Minuten
  1. Wir schauen uns deinen Fall anDeine Tätigkeit, wie viele Rechnungen du hast, ob du Mitarbeitende beschäftigst und wie du mit deiner Bank arbeitest.
  2. Wir sagen dir, was du brauchstWelche Fristen dich betreffen, was wir übernehmen können und was du zuerst ordnen solltest.
  3. Wir schicken dir den PreisInnert 24 Stunden erhältst du einen schriftlichen Fixpreis. Du entscheidest in Ruhe.
  • Unverbindlich
  • Danach ein Fixpreis
  • Eine feste Ansprechperson