MWST und SteuererklärungenMehrwertsteuer und SteuererklärungenUmsatzsteuer und Steuererklärungen
Wir reichen deine MWST und deine Steuern rechtzeitig ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der spanischen Steuerbehörde ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Umsatzsteuer und deine Steuern fristgerecht beim Finanzamt ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der französischen Steuerverwaltung (DGFiP) ein und erinnern dich vor jeder Frist.Wir reichen deine Mehrwertsteuer und deine Steuern fristgerecht bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ein und erinnern dich vor jeder Frist.
Kalender
Dein Steuerjahr auf einen Blick.
Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.
12. JanuarMontag
LohnAHV-Akontobeiträge 4. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)
10 Tage nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
Wir erinnern dich am 2. Januar.
30. JanuarFreitag
LohnJährliche Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse (AHV)
30. Januar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Die abgeschlossenen Löhne des Jahres und Personalwechsel.
Wir erinnern dich am 20. Januar.
Januar oder Februar
LohnLohnausweise an alle Mitarbeitenden
Übliches Zeitfenster, ohne gesetzliche Frist.
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 18. Februar.
28. FebruarSamstag
MWSTMWST 4. Quartal oder 2. Semester (Saldosteuersatz)
60 Tage nach dem 31. Dezember: Ende Februar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis 15. Januar.
Wir erinnern dich am 18. Februar.
31. MärzDienstag
SteuernSteuererklärung natürliche Personen (auch Selbstständige)
31. März
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Wenn du selbstständig bist: dein Jahresabschluss.
Wir erinnern dich am 21. März.
31. MärzDienstag
ZahlungenZahlung der direkten Bundessteuer (provisorische Rechnung)
Fällig am 1. März, zahlbar innert 30 Tagen
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Die provisorische Rechnung: Wir prüfen sie, bevor du zahlst.
Wir erinnern dich am 21. März.
10. AprilFreitag
LohnAHV-Akontobeiträge 1. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)
10 Tage nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
Wir erinnern dich am 31. März.
31. MaiSonntag
MWSTMWST 1. Quartal
60 Tage nach dem 31. März: 31. Mai
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis 15. April.
Wir erinnern dich am 21. Mai.
10. JuliFreitag
LohnAHV-Akontobeiträge 2. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)
10 Tage nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
Wir erinnern dich am 30. Juni.
31. AugustMontag
MWSTMWST 2. Quartal oder 1. Semester (Saldosteuersatz)
60 Tage nach dem 30. Juni: 31. August
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis 15. Juli.
Wir erinnern dich am 21. August.
30. SeptemberMittwoch
SteuernSteuererklärung der Gesellschaft (GmbH, AG)
30. September
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Die genehmigte Jahresrechnung. Reicht die Zeit nicht, beantragen wir rechtzeitig die Fristerstreckung.
Wir erinnern dich am 20. September.
30. SeptemberMittwoch
ZahlungenZahlung der Staats- und Gemeindesteuern Zürich (provisorische Rechnung)
30. September des Steuerjahres
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Die provisorische Rechnung der Gemeinde: Wir prüfen den Betrag.
Wir erinnern dich am 20. September.
12. OktoberMontag
LohnAHV-Akontobeiträge 3. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)
10 Tage nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
Wir erinnern dich am 2. Oktober.
30. NovemberMontag
MWSTMWST 3. Quartal
60 Tage nach dem 30. September: 30. November
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis 15. Oktober.
Wir erinnern dich am 20. November.
30. NovemberMontag
SteuernLetzter Tag der ordentlichen Fristerstreckung für die Steuererklärung der Gesellschaft
30. November
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nur bei Fristerstreckung: der definitive Abschluss.
Wir erinnern dich am 20. November.
KMU mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, im Kanton Zürich.
Zum Ratgeber SteuerkalenderKalender
Dein Steuerjahr auf einen Blick.
Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.
20. JanuarDienstag
LohnEinbehaltene Steuern 4. Quartal: Löhne und Freiberufler (Modell 111) und Mieten (Modell 115)
1. bis 20. Januar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen und Rechnungen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 10. Januar.
30. JanuarFreitag
MwSt.MwSt. 4. Quartal (Modell 303) und Jahreszusammenfassung (Modell 390)
1. bis 30. Januar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis 15. Januar.
Wir erinnern dich am 20. Januar.
30. JanuarFreitag
ZahlungenVorauszahlung der Selbständigen 4. Quartal (Modell 130)
1. bis 30. Januar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus deiner Buchhaltung.
Wir erinnern dich am 20. Januar.
2. FebruarMontag
LohnJährliche Zusammenfassungen der Quellensteuer (Modelle 190 und 180)
Bis 31. Januar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen und Rechnungen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 23. Januar.
2. MärzMontag
SteuernJährliche Meldung der Geschäfte mit Dritten (Modell 347)
Im Februar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entsteht aus der Buchhaltung des Jahres.
Wir erinnern dich am 20. Februar.
20. AprilMontag
MwSt.MwSt. 1. Quartal (Modell 303)
1. bis 20. April
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis 5. April.
Wir erinnern dich am 10. April.
20. AprilMontag
ZahlungenVorauszahlungen 1. Quartal: Gesellschaften (Modell 202) und Selbständige (Modell 130)
1. bis 20. April
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus deiner Buchhaltung.
Wir erinnern dich am 10. April.
20. AprilMontag
LohnEinbehaltene Steuern 1. Quartal: Löhne und Freiberufler (Modell 111) und Mieten (Modell 115)
1. bis 20. April
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen und Rechnungen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 10. April.
30. JuniDienstag
SteuernEinkommensteuererklärung für das Vorjahr (Modell 100), auch Selbständige
Bis 30. Juni
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Wenn du selbständig bist, den Abschluss deines Geschäftsjahres.
Wir erinnern dich am 20. Juni.
20. JuliMontag
MwSt.MwSt. 2. Quartal (Modell 303)
1. bis 20. Juli
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis 5. Juli.
Wir erinnern dich am 10. Juli.
20. JuliMontag
ZahlungenVorauszahlung der Selbständigen 2. Quartal (Modell 130)
1. bis 20. Juli
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus deiner Buchhaltung.
Wir erinnern dich am 10. Juli.
20. JuliMontag
LohnEinbehaltene Steuern 2. Quartal: Löhne und Freiberufler (Modell 111) und Mieten (Modell 115)
1. bis 20. Juli
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen und Rechnungen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 10. Juli.
27. JuliMontag
SteuernKörperschaftsteuer für das Vorjahr (Modell 200)
25 Tage nach sechs Monaten ab Abschluss: bis 25. Juli
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Die genehmigte Jahresrechnung.
Wir erinnern dich am 17. Juli.
20. OktoberDienstag
MwSt.MwSt. 3. Quartal (Modell 303)
1. bis 20. Oktober
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis 5. Oktober.
Wir erinnern dich am 10. Oktober.
20. OktoberDienstag
ZahlungenVorauszahlungen 3. Quartal: Gesellschaften (Modell 202) und Selbständige (Modell 130)
1. bis 20. Oktober
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus deiner Buchhaltung.
Wir erinnern dich am 10. Oktober.
20. OktoberDienstag
LohnEinbehaltene Steuern 3. Quartal: Löhne und Freiberufler (Modell 111) und Mieten (Modell 115)
1. bis 20. Oktober
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen und Rechnungen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 10. Oktober.
21. DezemberMontag
ZahlungenVorauszahlung der Körperschaftsteuer (Modell 202)
1. bis 20. Dezember
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus deiner Buchhaltung.
Wir erinnern dich am 11. Dezember.
Jeden Monat, im Folgemonat
LohnSozialversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden
Die Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.
Gesellschaft oder Selbständige mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr. Fristen der spanischen Steuerbehörde: Ist der letzte Tag kein Werktag, gilt der nächste Werktag.
Zum Ratgeber SteuerkalenderKalender
Dein Steuerjahr auf einen Blick.
Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.
12. JanuarMontag
MwSt.Umsatzsteuer-Voranmeldung 4. Quartal und Zahlung
10. Tag nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis zum 3.
Wir erinnern dich am 2. Januar.
16. FebruarMontag
ZahlungenGewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde
15. Februar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest.
Wir erinnern dich am 6. Februar.
2. MärzMontag
LohnElektronische Lohnsteuerbescheinigungen aller Mitarbeitenden an das Finanzamt
Bis Ende Februar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 20. Februar.
10. MärzDienstag
ZahlungenVorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
10. März
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest.
Wir erinnern dich am 28. Februar.
10. AprilFreitag
MwSt.Umsatzsteuer-Voranmeldung 1. Quartal und Zahlung
10. Tag nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis zum 3.
Wir erinnern dich am 31. März.
15. MaiFreitag
ZahlungenGewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde
15. Mai
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest.
Wir erinnern dich am 5. Mai.
10. JuniMittwoch
ZahlungenVorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
10. Juni
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest.
Wir erinnern dich am 31. Mai.
10. JuliFreitag
MwSt.Umsatzsteuer-Voranmeldung 2. Quartal und Zahlung
10. Tag nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis zum 3.
Wir erinnern dich am 30. Juni.
31. JuliFreitag
SteuernJahreserklärungen für das Vorjahr: Umsatzsteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Bis 31. Juli (mit Steuerberatung Ende Februar des übernächsten Jahres)
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Den Jahresabschluss und, wenn du selbständig bist, deine persönlichen Angaben.
Wir erinnern dich am 21. Juli.
17. AugustMontag
ZahlungenGewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde
15. August
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest.
Wir erinnern dich am 7. August.
10. SeptemberDonnerstag
ZahlungenVorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
10. September
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest.
Wir erinnern dich am 31. August.
12. OktoberMontag
MwSt.Umsatzsteuer-Voranmeldung 3. Quartal und Zahlung
10. Tag nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis zum 3.
Wir erinnern dich am 2. Oktober.
16. NovemberMontag
ZahlungenGewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde
15. November
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest.
Wir erinnern dich am 6. November.
10. DezemberDonnerstag
ZahlungenVorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
10. Dezember
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest.
Wir erinnern dich am 30. November.
31. DezemberDonnerstag
SteuernOffenlegung des Jahresabschlusses der GmbH im Unternehmensregister
12 Monate nach Geschäftsjahresende: 31. Dezember
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Den festgestellten Jahresabschluss.
Wir erinnern dich am 21. Dezember.
Jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats
LohnLohnsteuer-Anmeldung und Zahlung (vierteljährlich bei geringer Lohnsteuer)
Die Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.
Jeden Monat am drittletzten Bankarbeitstag
LohnGesamtsozialversicherungsbeiträge des laufenden Monats
Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen.
GmbH oder Selbständige mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, in Berlin. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 AO).
Zum Ratgeber SteuerkalenderKalender
Dein Steuerjahr auf einen Blick.
Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.
16. MärzMontag
ZahlungenVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)
15. März
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
Wir erinnern dich am 6. März.
5. MaiDienstag
SteuernJährliche Körperschaftsteuererklärung (liasse fiscale 2065) und, im vereinfachten Umsatzsteuerverfahren, die Jahreserklärung (CA12)
Zweiter Werktag nach dem 1. Mai
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Den Jahresabschluss: Inventar, offene Rechnungen und Dezemberauszüge.
Wir erinnern dich am 25. April.
15. MaiFreitag
ZahlungenZahlung der Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung des Vorjahres (solde d’IS)
15. des vierten Monats nach Geschäftsjahresende: 15. Mai
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Sie ergibt sich aus dem Abschluss, den wir erstellt haben.
Wir erinnern dich am 5. Mai.
20. MaiMittwoch
SteuernFrist für die elektronisch übermittelte liasse fiscale (EDI)
15 Tage mehr bei elektronischer Übermittlung
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts weiter: Wir reichen sie ein.
Wir erinnern dich am 10. Mai.
15. JuniMontag
ZahlungenVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)
15. Juni
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
Wir erinnern dich am 5. Juni.
30. JuniDienstag
SteuernFeststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter (bei einer SAS in der Frist der Satzung, fast immer dieselbe) und Hinterlegung beim Register im Folgemonat
Sechs Monate nach Geschäftsjahresende: 30. Juni
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Dein Okay zum Abschluss, den wir erstellen.
Wir erinnern dich am 20. Juni.
15. SeptemberDienstag
ZahlungenVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)
15. September
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
Wir erinnern dich am 5. September.
15. DezemberDienstag
ZahlungenVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)
15. Dezember
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
Wir erinnern dich am 5. Dezember.
15. DezemberDienstag
ZahlungenLokale Unternehmenssteuer (cotisation foncière des entreprises, CFE)
15. Dezember
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Der Bescheid kommt in dein Geschäftskonto auf impots.gouv.fr.
Wir erinnern dich am 5. Dezember.
Jeden Monat oder jedes Quartal, zwischen dem 15. und 24. des Folgemonats (der genaue Tag hängt von deinem Unternehmen ab)
MwSt.Umsatzsteuererklärung (CA3) und Zahlung
Rechnungen und Auszüge des Zeitraums bis zum 3.
Jeden Monat am 5. (ab 50 Mitarbeitenden) oder am 15. (unter 50)
LohnMonatliche Sozialmeldung (DSN) und Zahlung der Beiträge des Vormonats
Die Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.
Körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft (SAS, SARL) mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, in Paris. Fällt eine Zahlung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (Art. 199-0 Anhang IV CGI). Ab 2027 entfällt das vereinfachte Umsatzsteuerverfahren: Bis 1 Mio. € Umsatz wird vierteljährlich erklärt.
Zum Ratgeber SteuerkalenderKalender
Dein Steuerjahr auf einen Blick.
Jede Frist, die dich betrifft, in ihrem Monat. Wir erinnern dich 10 Tage vorher und sagen dir, was wir von dir brauchen.
2. MärzMontag
MwSt.Meldung der Umsatzsteuerabrechnungen 4. Quartal (LIPE)
Ende Februar
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Wir erinnern dich am 20. Februar.
16. MärzMontag
MwSt.Umsatzsteuer-Saldo des Vorjahres, mit dem 4. Quartal bei vierteljährlicher Abrechnung
16. März
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis zum 3. des Folgemonats.
Wir erinnern dich am 6. März.
16. MärzMontag
LohnJährliche Lohnsteuerbescheinigung (Certificazione Unica) an die Steuerbehörde und alle Mitarbeitenden
16. März
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entsteht aus den Löhnen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 6. März.
30. AprilDonnerstag
SteuernUmsatzsteuer-Jahreserklärung für das Vorjahr
Vom 1. Februar bis 30. April
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie ergibt sich aus der Buchhaltung des Jahres.
Wir erinnern dich am 20. April.
18. MaiMontag
MwSt.Umsatzsteuer 1. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % Zinsen
16. des zweiten Monats nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis zum 3. des Folgemonats.
Wir erinnern dich am 8. Mai.
1. JuniMontag
MwSt.Meldung der Umsatzsteuerabrechnungen 1. Quartal (LIPE)
31. Mai
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Wir erinnern dich am 22. Mai.
30. JuniDienstag
ZahlungenSaldo des Vorjahres und erste Vorauszahlung (acconto) von IRES oder IRPEF und IRAP
Letzter Tag des sechsten Monats nach Geschäftsjahresende: 30. Juni (oder 30 Tage später mit 0,40 %)
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Er ergibt sich aus dem Abschluss, den wir erstellt haben.
Wir erinnern dich am 20. Juni.
20. AugustDonnerstag
MwSt.Umsatzsteuer 2. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % Zinsen
20. August
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis zum 3. des Folgemonats.
Wir erinnern dich am 10. August.
30. SeptemberMittwoch
MwSt.Meldung der Umsatzsteuerabrechnungen 2. Quartal (LIPE)
30. September
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Wir erinnern dich am 20. September.
2. NovemberMontag
SteuernJahreserklärungen für das Vorjahr: Körperschaft- oder Einkommensteuer (Redditi SC oder PF) und IRAP
Zehn Monate nach Geschäftsjahresende: 31. Oktober
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Den Jahresabschluss und, wenn du selbständig bist, deine persönlichen Angaben.
Wir erinnern dich am 23. Oktober.
2. NovemberMontag
LohnJahreserklärung der einbehaltenen Steuern (Modell 770)
31. Oktober
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie entsteht aus den Löhnen, die wir schon führen.
Wir erinnern dich am 23. Oktober.
16. NovemberMontag
MwSt.Umsatzsteuer 3. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % Zinsen
16. des zweiten Monats nach Quartalsende
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis zum 3. des Folgemonats.
Wir erinnern dich am 6. November.
30. NovemberMontag
MwSt.Meldung der Umsatzsteuerabrechnungen 3. Quartal (LIPE)
30. November
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Wir erinnern dich am 20. November.
30. NovemberMontag
ZahlungenZweite Vorauszahlung (acconto) von IRES oder IRPEF und IRAP
Letzter Tag des elften Monats nach Geschäftsjahresende: 30. November
Der gesetzliche Tag fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag: Es gilt der nächste Werktag.
Nichts: Wir berechnen sie aus der Jahreserklärung.
Wir erinnern dich am 20. November.
Jeden Monat bis zum 16.
LohnZahlung (F24) der einbehaltenen Steuern und der INPS-Beiträge des Vormonats
Die Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.
SRL oder Selbständige mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr und vierteljährlicher Umsatzsteuer, in Rom. Fällt eine Frist auf einen Samstag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (Art. 7 DL 70/2011).
Zum Ratgeber SteuerkalenderUmfang
Was inbegriffen ist
- Abrechnung der Mehrwertsteuer (MWST), quartalsweise oder halbjährlich, je nach Methode.
- An- und Abmeldung bei der MWST.
- Steuererklärung der Firma (Bund und Kanton).
- Private Steuererklärung von Selbstständigen.
- Fristenkalender mit Erinnerung vor jedem Termin.
- Bearbeitung von Rückfragen der Steuerverwaltung.
- Quartalsweise Mehrwertsteuer (Modell 303) und Jahreszusammenfassung (Modell 390).
- Anmeldung und Änderungen im Unternehmensregister der Steuerbehörde (Modell 036).
- Körperschaftsteuer (Modell 200) und ihre Vorauszahlungen (Modell 202).
- Einkommensteuer der Selbständigen: Vorauszahlungen (Modell 130) und Jahreserklärung.
- Quartalsweise Quellensteuer (Modelle 111 und 115) und ihre Jahreszusammenfassungen.
- Fristenkalender mit Erinnerungen und Antworten auf Anfragen der Steuerbehörde.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Prüfung der Kleinunternehmerregelung.
- Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung der GmbH.
- Einkommensteuererklärung für Selbständige, mit Einnahmenüberschussrechnung.
- Fristenkalender mit Erinnerungen, inklusive Vorauszahlungen.
- Antworten auf Rückfragen und Bescheide des Finanzamts.
- Umsatzsteuererklärungen (CA3), monatlich oder vierteljährlich, über dein Geschäftskonto auf impots.gouv.fr.
- Prüfung der Kleinunternehmergrenze (franchise en base) und des Wechsels ins Regelverfahren.
- Körperschaftsteuer: Jahreserklärung (liasse fiscale), Vorauszahlungen und Abschlusszahlung.
- Lokale Unternehmenssteuer (cotisation foncière des entreprises, CFE).
- Fristenkalender mit Erinnerungen.
- Antworten auf Anfragen und Prüfungen der Verwaltung.
- Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnungen, Zahlungen mit F24 und LIPE-Meldungen.
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
- E-Rechnung über das Austauschsystem (SdI).
- Prüfung der Pauschalregelung (forfettario) für Selbstständige.
- Erklärungen Redditi und IRAP, mit Saldo und Vorauszahlungen (acconti).
- Antworten auf Anfragen und Mitteilungen der Behörde.
Für wen
Erkennst du dich in einem dieser Sätze wieder, ist es für dich.
Selbstständige und KMU, die mit MWST abrechnen.
Firmen, die sich der Umsatzgrenze für die MWST-Pflicht nähern.
Startups mit Auslandsgeschäften, die Fehler vermeiden wollen.
Selbständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.
Unternehmen mit Mitarbeitenden oder Mieten, die Steuern einbehalten müssen.
Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.
Selbständige und Gesellschaften, die mit Umsatzsteuer fakturieren.
Gründerinnen und Gründer, die wissen wollen, ob sie Kleinunternehmer bleiben können.
Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.
Selbstständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.
Gründer, die wissen wollen, ob sie ohne Mehrwertsteuer weiterarbeiten können.
Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.
Selbstständige und Gesellschaften, die mit Mehrwertsteuer fakturieren.
Selbstständige, die wissen wollen, ob die Pauschalregelung für sie passt.
Startups mit Kunden oder Lieferanten in anderen EU-Ländern, die Fehler vermeiden wollen.
Ablauf
So gehen wir vor
Wir prüfen deine Situation.
Wir klären, ob du MWST-pflichtig bist, mit welcher Methode und welche Fristen für dich gelten.
Du erhältst deinen Kalender.
Jedes Datum konkret, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.
Wir bereiten die Abrechnung vor und zeigen sie dir.
Du siehst den Betrag, bevor wir sie einreichen.
Wir reichen ein und archivieren.
Wir bestätigen dir die Einreichung und bewahren den Beleg auf.
Ablauf
So gehen wir vor
Wir prüfen deine Situation.
Wir schauen deine Mehrwertsteuerregelung an, welche Modelle du einreichen musst und welche Fristen gelten.
Wir geben dir deinen Kalender.
Jedes konkrete Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.
Wir bereiten die Erklärung vor und zeigen sie dir.
Du siehst den Betrag, den du zahlst oder zurückbekommst, bevor wir einreichen.
Wir reichen ein und archivieren.
Wir bestätigen dir die Einreichung und bewahren den Beleg auf.
Ablauf
So gehen wir vor
Wir prüfen deine Situation.
Wir schauen, wie oft du die Umsatzsteuer anmelden musst und welche Fristen gelten.
Wir geben dir deinen Kalender.
Jedes konkrete Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.
Wir bereiten die Anmeldung vor und zeigen sie dir.
Du siehst den Betrag, bevor wir übermitteln.
Wir übermitteln und archivieren.
Wir bestätigen dir die Übermittlung über ELSTER und bewahren den Beleg auf.
Ablauf
So gehen wir vor
Wir prüfen deine Situation.
Wir sehen uns dein Umsatzsteuerverfahren an, wie oft du erklärst und welche Fristen dich betreffen.
Wir geben dir deinen Kalender.
Jedes genaue Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.
Wir bereiten die Erklärung vor und zeigen sie dir.
Du siehst den Betrag, bevor wir sie einreichen.
Wir reichen ein und archivieren.
Wir bestätigen dir die Übermittlung und bewahren den Beleg auf.
Ablauf
So gehen wir vor
Wir prüfen deine Situation.
Wir sehen uns dein Verfahren an, wie oft du abrechnest und welche Fristen dich betreffen.
Wir geben dir deinen Kalender.
Jedes genaue Datum, mit einer Erinnerung von uns 10 Tage vorher.
Wir bereiten die Abrechnung vor und zeigen sie dir.
Du siehst den Betrag, bevor du ihn zahlst.
Wir reichen ein und archivieren.
Wir bestätigen dir die Übermittlung und bewahren die Quittung auf.
Preis
Richtpreis
Das ist eine erste Schätzung. Den Fixpreis erhältst du nach einem Gespräch von 20 Minuten, unverbindlich.
- Inbegriffen ab Essential
Das Paket Essential gibt es ab 180 CHF/Monat.Das Paket Essential gibt es ab 190 €/Monat.
Fixpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Fragen
Häufige Fragen
In der Regel, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Es hängt von deiner Tätigkeit ab; wir bestätigen es dir im Erstgespräch.
Quartalsweise mit der effektiven Methode oder halbjährlich mit einem Saldosteuersatz. Wir sagen dir, was sich für dich lohnt.
Es fallen Verzugszinsen an und je nach Fall Bussen. Deshalb sind wir vor der Frist dran.
Beantworte ihn noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.
Fast immer. In Spanien gibt es keine Umsatzgrenze, unter der keine Mehrwertsteuer anfällt; nur einige Tätigkeiten sind befreit, etwa Gesundheit oder Bildung. Wir bestätigen es dir im Erstgespräch.
Jedes Quartal mit Modell 303, vom 1. bis 20. des Folgemonats; das vierte Quartal bis 30. Januar. Unternehmen mit mehr als 6 Millionen Euro Jahresumsatz rechnen monatlich ab.
Reichst du ohne Aufforderung zu spät ein, zahlst du einen Zuschlag von 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung; nach 12 Monaten 15 % plus Zinsen. Deshalb sind wir der Frist voraus.
Antworte noch nicht und schick es uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.
Ja, außer du bist Kleinunternehmer. Das bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25 000 € betrug und im laufenden Jahr 100 000 € nicht übersteigt. Wir prüfen mit dir, ob sich das lohnt.
Vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Quartalsende, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres zwischen 2000 und 9000 € lag; darüber monatlich. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist.
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Jahreserklärungen sind es 0,25 % der Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 €. Deshalb sind wir der Frist voraus.
Antworte noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.
Ja, außer du liegst unter der Kleinunternehmergrenze: 2026, wenn du im Vorjahr höchstens 85 000 € mit Verkäufen oder 37 500 € mit Dienstleistungen umgesetzt hast. Überschreitest du im laufenden Jahr 93 500 € bzw. 41 250 €, wird ab dann Mehrwertsteuer fällig.
Im Regelverfahren jeden Monat, je nach Unternehmen zwischen dem 15. und 24. Ab 1. Januar 2027 entfällt das vereinfachte Verfahren: Bis 1 Mio. € Umsatz wird vierteljährlich erklärt.
Es fallen Verzugszinsen von 0,20 % pro Monat an und, wenn die Erklärung zu spät kommt, ein Zuschlag von 10 % (Artikel 1727 und 1728 CGI). Deshalb sind wir vor der Frist fertig.
Antworte noch nicht und schick ihn uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.
Ja, außer du bist Selbstständiger in der Pauschalregelung (forfettario): Einnahmen bis 85 000 € im Vorjahr. Überschreitest du im Lauf des Jahres 100 000 €, fällst du heraus und weist ab dann Mehrwertsteuer aus. Die E-Rechnung ist trotzdem für alle Pflicht.
Jeden Monat bis zum 16. des Folgemonats. Bei einem Umsatz bis 500 000 € mit Dienstleistungen oder 800 000 € mit anderen Tätigkeiten kannst du vierteljährlich abrechnen, mit 1 % Zinsen.
Es fallen Sanktionen und Zinsen an. Korrigierst du es selbst, bevor die Behörde es verlangt (ravvedimento operoso), sinkt die Sanktion. Deshalb sind wir vor der Frist fertig.
Antworte noch nicht und schick sie uns. Wir prüfen, was verlangt wird, und antworten fristgerecht.
Weitere Leistungen
Alle Leistungen ansehen Lohnbuchhaltung und SozialversicherungenLohnbuchhaltung und SozialversicherungLohnabrechnung und SozialversicherungDeine Mitarbeitenden erhalten ihren Lohn pünktlich und deine Sozialversicherungen sind in Ordnung. Ohne dass du dich ins System einarbeiten musst.Deine Mitarbeitenden erhalten ihren Lohn pünktlich und deine Beiträge zur Sozialversicherung sind in Ordnung, ohne dass du lernen musst, wie es funktioniert.Deine Mitarbeitenden erhalten ihren Lohn pünktlich, Lohnsteuer und Sozialversicherung sind in Ordnung, ohne dass du lernen musst, wie es funktioniert.Deine Mitarbeitenden werden pünktlich bezahlt, und DSN, Beiträge und Lohnsteuerabzug sind in Ordnung, ohne dass du lernen musst, wie das funktioniert.Deine Mitarbeitenden werden pünktlich bezahlt, und Lohnsteuer sowie INPS- und INAIL-Beiträge sind in Ordnung, ohne dass du lernen musst, wie das funktioniert.
Firmengründung (GmbH, AG)Firmengründung (SL, SA)Firmengründung (GmbH, UG)Firmengründung (SAS, SARL)Firmengründung (SRL, SRLS)Wir gründen deine GmbH oder AG in Zürich von A bis Z, mit klarem Zeitplan und ohne Behördengänge für dich.Wir gründen deine SL oder SA in Spanien von A bis Z, mit klarem Zeitplan und ohne dass du von Amt zu Amt gehen musst.Wir gründen deine GmbH oder UG in Deutschland von A bis Z, mit klarem Zeitplan und ohne dass du von Amt zu Amt gehen musst.Wir gründen deine SAS oder SARL in Frankreich von Anfang bis Ende, mit klarem Zeitplan und ohne dass du von Amt zu Amt musst.Wir gründen deine SRL oder SRLS in Italien von Anfang bis Ende, mit klarem Zeitplan und ohne dass du von Amt zu Amt musst.
Kostenloses Erstgespräch
20 Minuten, um deine Zahlen zu ordnen.
Unverbindlich. Danach ein Fixpreis.
Oder ruf uns an: +41 44 512 30 00 (Zentrale in Zürich)
- Wir schauen uns deinen Fall anDeine Tätigkeit, wie viele Rechnungen du hast, ob du Mitarbeitende beschäftigst und wie du mit deiner Bank arbeitest.
- Wir sagen dir, was du brauchstWelche Fristen dich betreffen, was wir übernehmen können und was du zuerst ordnen solltest.
- Wir schicken dir den PreisInnert 24 Stunden erhältst du einen schriftlichen Fixpreis. Du entscheidest in Ruhe.
- Unverbindlich
- Danach ein Fixpreis
- Eine feste Ansprechperson


