Zum Inhalt springen
Gratis-Erstgespräch

Land

Währung und Rechtsformen deines Landes.

20 Minuten, um deine Zahlen zu ordnen.Unverbindlich. Danach ein Fixpreis.Kostenloses Erstgespräch buchen

Steuern

Steuerkalender für KMU in Italien

Die Termine, die eine SRL oder Selbständige in Italien im Jahr nicht vergessen dürfen: Mehrwertsteuer, LIPE, Saldo und Vorauszahlungen, Redditi und IRAP, Certificazione Unica, 770 und F24.

Von Tobias VogelGründungspartner / Ehemaliger RevisorVeröffentlicht am 1. November 20262 Min. Lesezeit

ItalienDieser Ratgeber ist für ein anderes Land geschrieben.Die Version für dein Land: Steuerkalender für KMU

ItalienDieser Ratgeber ist für ein anderes Land geschrieben.Die Version für dein Land: Steuerkalender für KMU in Spanien

ItalienDieser Ratgeber ist für ein anderes Land geschrieben.Die Version für dein Land: Steuerkalender für KMU in Deutschland

ItalienDieser Ratgeber ist für ein anderes Land geschrieben.Die Version für dein Land: Steuerkalender für KMU in Frankreich

Eine SRL oder Selbständige in Italien mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr haben feste Termine: das F24 am 16. jedes Monats, die vierteljährliche Mehrwertsteuer, den Steuersaldo im Juni und die Jahreserklärungen im Oktober. Hier ist das ganze Jahr und was wir vor jedem Termin von dir brauchen.

Das Jahr auf einen Blick

Steuerkalender einer SRL oder Selbständigen in Italien mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
WannWas fällig istWas wir von dir brauchen
Ende FebruarMeldung der Umsatzsteuerabrechnungen 4. Quartal (LIPE)Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
16. MärzUmsatzsteuer-Saldo des Vorjahres, mit dem 4. Quartal bei vierteljährlicher AbrechnungRechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis zum 3. des Folgemonats.
16. MärzJährliche Lohnsteuerbescheinigung (Certificazione Unica) an die Steuerbehörde und alle MitarbeitendenNichts Neues: Sie entsteht aus den Löhnen, die wir schon führen.
Vom 1. Februar bis 30. AprilUmsatzsteuer-Jahreserklärung für das VorjahrNichts Neues: Sie ergibt sich aus der Buchhaltung des Jahres.
16. des zweiten Monats nach QuartalsendeUmsatzsteuer 1. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % ZinsenRechnungen und Auszüge Januar bis März bis zum 3. des Folgemonats.
31. MaiMeldung der Umsatzsteuerabrechnungen 1. Quartal (LIPE)Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Letzter Tag des sechsten Monats nach Geschäftsjahresende: 30. Juni (oder 30 Tage später mit 0,40 %)Saldo des Vorjahres und erste Vorauszahlung (acconto) von IRES oder IRPEF und IRAPNichts: Er ergibt sich aus dem Abschluss, den wir erstellt haben.
20. AugustUmsatzsteuer 2. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % ZinsenRechnungen und Auszüge April bis Juni bis zum 3. des Folgemonats.
30. SeptemberMeldung der Umsatzsteuerabrechnungen 2. Quartal (LIPE)Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Zehn Monate nach Geschäftsjahresende: 31. OktoberJahreserklärungen für das Vorjahr: Körperschaft- oder Einkommensteuer (Redditi SC oder PF) und IRAPDen Jahresabschluss und, wenn du selbständig bist, deine persönlichen Angaben.
31. OktoberJahreserklärung der einbehaltenen Steuern (Modell 770)Nichts Neues: Sie entsteht aus den Löhnen, die wir schon führen.
16. des zweiten Monats nach QuartalsendeUmsatzsteuer 3. Quartal: Abrechnung und Zahlung (F24), mit 1 % ZinsenRechnungen und Auszüge Juli bis September bis zum 3. des Folgemonats.
30. NovemberMeldung der Umsatzsteuerabrechnungen 3. Quartal (LIPE)Nichts Neues: Sie ergibt sich aus den Abrechnungen, die wir schon machen.
Letzter Tag des elften Monats nach Geschäftsjahresende: 30. NovemberZweite Vorauszahlung (acconto) von IRES oder IRPEF und IRAPNichts: Wir berechnen sie aus der Jahreserklärung.
Jeden Monat bis zum 16.Zahlung (F24) der einbehaltenen Steuern und der INPS-Beiträge des VormonatsDie Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.

Mehrwertsteuer: monatlich oder vierteljährlich

  • Monatlich: Abrechnung und Zahlung mit F24 bis zum 16. des Folgemonats.
  • Vierteljährlich auf Wunsch, wenn dein Umsatz 500 000 € mit Dienstleistungen bzw. 800 000 € mit anderen Tätigkeiten nicht übersteigt: 16. Mai, 20. August und 16. November, mit 1 % Zinsen. Das 4. Quartal wird mit dem Jahressaldo am 16. März bezahlt.
  • LIPE-Meldung: am letzten Tag des zweiten Monats nach jedem Quartal (2. Quartal: 30. September).
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung: vom 1. Februar bis 30. April.

Ertragsteuern und IRAP

  • Saldo und erste Vorauszahlung (acconto): am letzten Tag des sechsten Monats nach Geschäftsjahresende, am 30. Juni, oder in den 30 Tagen danach mit 0,40 % Aufschlag.
  • Zweite Vorauszahlung: 30. November.
  • Erklärungen Redditi und IRAP: am letzten Tag des zehnten Monats nach Geschäftsjahresende, am 31. Oktober.

Löhne

  • Monatliches F24: einbehaltene Steuern und INPS-Beiträge bis zum 16. des Folgemonats.
  • Certificazione Unica: an die Behörde und alle Mitarbeitenden bis 16. März.
  • Modell 770: bis 31. Oktober.

Was wir von dir brauchen

Die Regel ist einfach: die Belege jedes Zeitraums bis zum 3. des Folgemonats. Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Bankauszüge und neue Verträge. Damit zahlen wir das F24 fristgerecht und deine Zahlen sind aktuell.

Arbeitest du mit uns, musst du dir keinen dieser Termine merken: Wir schreiben dir vor jedem, was wir brauchen und bis wann.

Angaben am 1. November 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.

Offizielle Quellen

Kostenloses Erstgespräch

Sollen wir uns deinen Fall ansehen?

In 20 Minuten sagen wir dir, was du brauchst und was es kostet. Unverbindlich.

So laufen die 20 Minuten
  1. Wir schauen uns deinen Fall anDeine Tätigkeit, wie viele Rechnungen du hast, ob du Mitarbeitende beschäftigst und wie du mit deiner Bank arbeitest.
  2. Wir sagen dir, was du brauchstWelche Fristen dich betreffen, was wir übernehmen können und was du zuerst ordnen solltest.
  3. Wir schicken dir den PreisInnert 24 Stunden erhältst du einen schriftlichen Fixpreis. Du entscheidest in Ruhe.
  • Unverbindlich
  • Danach ein Fixpreis
  • Eine feste Ansprechperson