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Steuern

Steuerkalender für KMU

Die Termine, die ein Zürcher KMU im Jahr nicht vergessen darf: MWST, Löhne, Steuererklärung und was wir vor jedem Termin von dir brauchen.

Von Tobias VogelGründungspartner / Ehemaliger RevisorVeröffentlicht am 1. Oktober 20263 Min. Lesezeit

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Ein Zürcher KMU, dessen Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, hat vier grosse Termine: die MWST jedes Quartal, die Löhne im Januar, die Steuererklärung der Gesellschaft am 30. September und die Zahlung der Staats- und Gemeindesteuern am selben Datum. Hier findest du das ganze Jahr, Monat für Monat, und was wir vor jedem Termin von dir brauchen.

Das Jahr auf einen Blick

Steuerkalender eines Zürcher KMU mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
WannWas fällig istWas wir von dir brauchen
30. JanuarJährliche Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse (AHV)Die abgeschlossenen Löhne des Jahres und Personalwechsel.
10 Tage nach QuartalsendeAHV-Akontobeiträge 4. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
Januar oder FebruarLohnausweise an alle MitarbeitendenNichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen, die wir schon führen.
60 Tage nach dem 31. Dezember: Ende FebruarMWST 4. Quartal oder 2. Semester (Saldosteuersatz)Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis 15. Januar.
31. MärzSteuererklärung natürliche Personen (auch Selbstständige)Wenn du selbstständig bist: dein Jahresabschluss.
Fällig am 1. März, zahlbar innert 30 TagenZahlung der direkten Bundessteuer (provisorische Rechnung)Die provisorische Rechnung: Wir prüfen sie, bevor du zahlst.
10 Tage nach QuartalsendeAHV-Akontobeiträge 1. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
60 Tage nach dem 31. März: 31. MaiMWST 1. QuartalRechnungen und Auszüge Januar bis März bis 15. April.
10 Tage nach QuartalsendeAHV-Akontobeiträge 2. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
60 Tage nach dem 30. Juni: 31. AugustMWST 2. Quartal oder 1. Semester (Saldosteuersatz)Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis 15. Juli.
30. SeptemberSteuererklärung der Gesellschaft (GmbH, AG)Die genehmigte Jahresrechnung. Reicht die Zeit nicht, beantragen wir rechtzeitig die Fristerstreckung.
30. September des SteuerjahresZahlung der Staats- und Gemeindesteuern Zürich (provisorische Rechnung)Die provisorische Rechnung der Gemeinde: Wir prüfen den Betrag.
10 Tage nach QuartalsendeAHV-Akontobeiträge 3. Quartal (Lohnsumme bis CHF 200 000 pro Jahr)Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen und schicken dir den Betrag.
60 Tage nach dem 30. September: 30. NovemberMWST 3. QuartalRechnungen und Auszüge Juli bis September bis 15. Oktober.
30. NovemberLetzter Tag der ordentlichen Fristerstreckung für die Steuererklärung der GesellschaftNur bei Fristerstreckung: der definitive Abschluss.

MWST: jedes Quartal, 60 Tage danach

Rechnest du nach der effektiven Methode ab, wird die MWST quartalsweise abgerechnet. Das Gesetz setzt die Frist auf 60 Tage nach Ende jedes Quartals, sowohl für die Abrechnung als auch für die Zahlung. In der Praxis:

  • Das 1. Quartal (Januar bis März) ist Ende Mai fällig.
  • Das 2. Quartal (April bis Juni) Ende August.
  • Das 3. Quartal (Juli bis September) Ende November.
  • Das 4. Quartal (Oktober bis Dezember) Ende Februar.

Rechnest du mit dem Saldosteuersatz ab (ein fester Prozentsatz je nach Tätigkeit, der die Berechnung vereinfacht), rechnest du halbjährlich ab: Das erste Semester ist Ende August fällig, das zweite Ende Februar.

Seit 2025 können Unternehmen mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Mio. beantragen, die MWST einmal pro Jahr abzurechnen. Die Abrechnung ist Ende Februar fällig, bei der effektiven Methode sind aber während des Jahres Akontozahlungen zu leisten. Das lohnt sich nicht immer: Wir schauen es mit dir an.

Die aktuellen Steuersätze

Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Wir melden dich an, sobald dein Umsatz CHF 100’000 pro Jahr übersteigt.

Löhne und Sozialversicherungen: Januar

Hast du Personal, ist der Januar der intensivste Monat:

  • 30. Januar: Jährliche Lohnmeldung an die Ausgleichskasse (AHV). Fällt das Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Arbeitstag. Kommt die Meldung zu spät, verrechnet die Kasse Verzugszinsen.
  • Lohnausweise: Alle Mitarbeitenden brauchen ihren Lohnausweis für die Steuererklärung. Das Gesetz nennt kein Datum, sinnvoll ist aber die Abgabe im Januar oder Februar.

Während des Jahres werden die Beiträge quartalsweise als Akonto bezahlt, oder monatlich, wenn die Lohnsumme CHF 200’000 übersteigt. Sie sind 10 Tage nach Ende jeder Periode fällig.

Steuererklärung: März und September

Im Kanton Zürich gibt es zwei verschiedene Termine:

  • 31. März: Steuererklärung der natürlichen Personen. Bist du selbstständig, gehört das Ergebnis deiner Tätigkeit hierhin.
  • 30. September: Steuererklärung der juristischen Personen (GmbH, AG) für das Vorjahr.

Schaffst du es nicht, kannst du eine Fristerstreckung bis zum 30. November beantragen. Sie muss rechtzeitig beantragt werden; darüber hinaus wird sie nur aus ausserordentlichen Gründen gewährt.

Und die Zahlung

Die Staats- und Gemeindesteuern des Jahres sind ebenfalls am 30. September fällig. Möchtest du sie verteilen, kannst du während des Jahres in Raten zahlen. Die direkte Bundessteuer der Gesellschaft hat eine eigene provisorische Rechnung, die am 31. März fällig ist.

Was wir von dir brauchen

Die Regel ist einfach: die Unterlagen jedes Quartals bis zum 15. des Folgemonats. Ausgestellte und erhaltene Rechnungen, Bankauszüge und alle neuen Verträge. Damit reichen wir die MWST rechtzeitig ein, und deine Zahlen sind aktuell.

Arbeitest du mit uns, musst du dir keinen dieser Termine merken: Wir schreiben dir vor jedem Termin, was wir brauchen und bis wann.

Angaben am 29. Oktober 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.

Offizielle Quellen

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