Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) in Spanien genügen eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter und ein Mindestkapital von 1 €, voll einbezahlt. Der Weg führt über das zentrale Handelsregister, die Bank, den Notar, die Steuerbehörde und das Handelsregister deiner Provinz. Online, mit Standardstatuten, spricht das offizielle Portal des Ministeriums von 1 bis 10 Tagen.
Was eine SL ist und wann sie passt
Die SL (sociedad de responsabilidad limitada) ist die spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr grosser Vorteil: Sie trennt dein Privatvermögen vom Vermögen der Firma. Geht etwas schief, haftet die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen, nicht mit deinem Haus.
Im Vergleich zu den zwei anderen üblichen Optionen:
- Selbständig (autónomo). Am schnellsten und ohne Kapital, aber du haftest mit deinem ganzen Vermögen für die Schulden des Geschäfts. Passt, wenn du allein startest, wenig fakturierst und das Risiko gering ist.
- Aktiengesellschaft (SA). Verlangt 60 000 € Kapital, davon mindestens ein Viertel bei der Gründung einbezahlt, und mehr Formalitäten. Passt, wenn du viele Aktionäre oder grosse Runden suchst.
Die SL liegt dazwischen: Sie schützt dein Vermögen, braucht kaum Kapital und kommt mit wenigen Formalitäten aus. Zudem zahlt sie Körperschaftsteuer zu einem festen Satz statt nach der progressiven Einkommensteuer. Der allgemeine Satz beträgt 25 %, neu gegründete Unternehmen zahlen aber 15 % im ersten Jahr mit Gewinn und im folgenden. Für viele KMU und Startups ist sie die ausgewogenste Option; wir schauen sie mit dir anhand deiner Zahlen an.
Die Voraussetzungen
- Stammkapital ab 1 €. Seit dem Gesetz 18/2022 («Crea y Crece») braucht es keine 3000 € mehr. Das Kapital muss bei der Beurkundung voll einbezahlt sein.
- Liegt das Kapital unter 3000 €, gelten zwei Regeln. Mindestens 20 % des Gewinns müssen in die gesetzliche Reserve, bis Reserve und Kapital zusammen 3000 € erreichen. Und wird die Gesellschaft liquidiert, ohne ihre Schulden zahlen zu können, haften die Gesellschafter für die Differenz zwischen 3000 € und dem eingebrachten Kapital.
- Mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter. Das kann eine Person oder eine Gesellschaft sein. Bist du allein, ist die SL eine «Einpersonengesellschaft» und muss das auf Rechnungen und Dokumenten angeben.
- Ein Verwaltungsorgan. Eine Einzelgeschäftsführung, mehrere Geschäftsführende einzeln oder gemeinsam, oder ein Verwaltungsrat. Die Geschäftsführung kann der Gesellschafter selbst übernehmen.
Die Schritte, in dieser Reihenfolge
Namensbescheinigung beantragen
Die Bescheinigung des zentralen Handelsregisters bestätigt, dass niemand den Namen bereits verwendet. Du kannst bis zu fünf Namen nach Priorität beantragen, auch online. Nach der Ausstellung ist der Name sechs Monate reserviert, und die Bescheinigung gilt drei Monate für die Beurkundung.
Konto eröffnen und Kapital einzahlen
Du eröffnest ein Konto auf den Namen der Gesellschaft in Gründung und zahlst das Kapital ein. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die zwei Monate gilt. Bei der SL gibt es eine Alternative: auf den Nachweis verzichten, wenn die Gründer in der Urkunde erklären, gemeinsam für das Vorhandensein des Geldes zu haften. Das ist legal, verpflichtet dich aber persönlich.
Statuten vorbereiten
Die Statuten legen Namen, Sitz, Gesellschaftszweck (was die Firma tut), Kapital und Verwaltung fest. Es gibt offiziell genehmigte Standardstatuten, schneller und günstiger. Hast du Mitgesellschafter oder erwartest Investoren, lohnen sich meist eigene: wer was entscheidet, wie Anteile verkauft werden, was passiert, wenn jemand geht.
Urkunde beim Notar unterzeichnen
Die Gründung verlangt eine öffentliche Urkunde. Beim Notar unterzeichnest du Urkunde und Statuten, mit der Bankbestätigung oder der Erklärung der Gründer.
Vorläufige Steuernummer
Der Notar kann die vorläufige Steuernummer (NIF) bei der Steuerbehörde beantragen; sonst beantragst du sie selbst mit Modell 036, der Registrierungserklärung. Damit kannst du bereits fakturieren und tätig sein. Sie gilt sechs Monate.
Gründungssteuer: befreit, aber einzureichen
Die Gründung ist von der Steuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge befreit, aber du musst die Selbstveranlagung in deiner autonomen Region einreichen, um das nachzuweisen. Ohne sie trägt das Register nicht ein.
Eintragung im Handelsregister der Provinz
Du hast zwei Monate ab der Beurkundung, um die Urkunde beim Handelsregister deiner Provinz einzureichen. Die Gesellschaft hat Rechtspersönlichkeit ab der Eintragung, nicht ab der Unterzeichnung. Die Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters (BORME) übernimmt das Register.
Definitive Steuernummer und Anmeldungen
- Definitive Steuernummer: Du reichst ein Änderungs-Modell 036 mit der eingetragenen Urkunde ein, im Monat nach der Eintragung.
- Registrierung: Im selben Modell 036 meldest du deine Tätigkeit, die Mehrwertsteuer und die Quellensteuern, die du einbehalten wirst.
- Sozialversicherung: Du registrierst die Firma, bevor du die erste Person einstellst. Bist du Geschäftsführer mit Kontrolle (in der Regel mindestens 25 % des Kapitals mit Geschäftsführungsaufgaben oder ein Drittel ohne), zahlst du Beiträge als Selbständiger.
Der Online-Weg: CIRCE und die PAE
Mit dem System CIRCE des Ministeriums erledigst du fast alles oben mit einem einzigen Formular, dem elektronischen Einheitsdokument (DUE). Du kannst es selbst mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve tun oder in einer Anlaufstelle für Gründer (PAE). Zum Notar musst du nur einmal. Das Gesetz setzt Fristen von Stunden für die Namensreservierung, den Notartermin und die Eintragung; das offizielle Portal spricht von insgesamt 1 bis 10 Tagen, je nachdem, ob du Standardstatuten nutzt.
Fristen und Kosten zur Orientierung
| Posten | Betrag zur Orientierung |
|---|---|
| Notar und Register über CIRCE, standardisierte Urkunde | 150 € Notar und 100 € Register |
| CIRCE mit Standardstatuten und Kapital bis 3100 € | 60 € Notar und 40 € Register |
| Notar und Register auf dem ordentlichen Weg | Nach Gebührentarif; hängt von Kapital und Dokument ab |
| Namensbescheinigung | Nach Tarif des zentralen Handelsregisters |
| Veröffentlichung im BORME auf dem Online-Weg | Befreit |
| Steuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge | Befreit, aber einzureichen |
Die festen Beträge des Online-Wegs stehen im Königlichen Gesetzesdekret 13/2010. Auf dem ordentlichen Weg gibt es keinen Festpreis: Notare und Register rechnen nach amtlichen Tarifen ab, die vom Kapital und von dem abhängen, was du unterzeichnest.
Häufige Fehler
- Kapital mit privaten Konten vermischen. Das Kapital gehört der Gesellschaft. Private Ausgaben damit zu bezahlen, verkompliziert die Buchhaltung und kann Probleme mit der Steuerbehörde bringen.
- Standardstatuten ohne Blick nach vorn verwenden. Sie sind schnell und günstig. Kommt aber ein Mitgesellschafter oder Investor dazu, musst du sie vielleicht beim Notar ändern.
- Fristen verpassen. Zwei Monate für die Eintragung, ein Monat für die definitive Steuernummer, sechs Monate Namensreservierung. Läuft eine ab, musst du Schritte wiederholen.
- Die eigene Anmeldung vergessen. Führst du die Gesellschaft und hast die Kontrolle, musst du dich als Selbständiger anmelden. Wer das versäumt, zahlt Zuschläge.
- Bis Jahresende mit den Unterlagen warten. Die Geschäftsbücher werden innerhalb von vier Monaten nach Abschluss beim Handelsregister beglaubigt. Das erste Geschäftsjahr hat die meisten ungewöhnlichen Buchungen.
Deine Checkliste für die SL-Gründung
- Namensbescheinigung des zentralen Handelsregisters.
- Kapital einbezahlt und Bankbestätigung, oder Erklärung der Gründer.
- Standard- oder eigene Statuten, auf deinen Fall zugeschnitten.
- Urkunde beim Notar unterzeichnet.
- Vorläufige Steuernummer mit Modell 036.
- Selbstveranlagung der Gründungssteuer, befreit.
- Eintragung im Handelsregister innerhalb von zwei Monaten.
- Definitive Steuernummer im Monat nach der Eintragung.
- Registrierung, Sozialversicherung und, falls nötig, deine Anmeldung als Selbständiger.
- Buchhaltung ab dem ersten Tag.
Wenn du möchtest, machen wir es mit dir: Wir wählen den Weg, bereiten die Statuten vor, koordinieren Bank und Notar und richten die Buchhaltung für den Start ein. Die Gründung hat einen Fixpreis.
Angaben am 29. Oktober 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.
Offizielle Quellen
- Ley de Sociedades de Capital (art. 4, 32, 33, 62, 78 y 210), BOE
- Ley 18/2022, de creación y crecimiento de empresas («Crea y Crece»), BOE
- Ley 14/2013, de apoyo a los emprendedores (art. 15, 16 y 18), BOE
- Real Decreto-ley 13/2010 (art. 5, aranceles de la constitución telemática), BOE
- Certificación de denominación social, Registro Mercantil Central
- Qué es CIRCE, PAE Electrónico (Ministerio de Industria y Turismo)
- NIF de personas jurídicas, Agencia Tributaria
- Ley del ITP y AJD (art. 45.I.B.11, exención de la constitución), BOE
- Ley General de la Seguridad Social (art. 305), BOE
- Cuánto cuesta el notario, Consejo General del Notariado
- Cuánto cuesta inscribir en el Registro Mercantil, Colegio de Registradores



