Für eine GmbH in Deutschland brauchst du 25 000 € Stammkapital, von denen bei der Gründung mindestens 12 500 € eingezahlt sein müssen, einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Mit wenig Kapital gibt es die Unternehmergesellschaft (UG), ab 1 €. Hier ist der Weg, Schritt für Schritt.
GmbH, UG oder Einzelunternehmen
- Einzelunternehmen. Am schnellsten und ohne Mindestkapital, aber du haftest mit deinem ganzen Privatvermögen.
- GmbH. Trennt dein Vermögen von dem der Firma. Verlangt 25 000 € Stammkapital, davon mindestens 12 500 € bei der Gründung eingezahlt.
- UG (haftungsbeschränkt). Eine GmbH mit weniger als 25 000 € Kapital, ab 1 €. Sie muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses (abzüglich eines Verlustvortrags) in eine gesetzliche Rücklage stellen.
Die Schritte, in dieser Reihenfolge
Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll
Der Gesellschaftsvertrag regelt Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsführung. Bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kannst du das Musterprotokoll verwenden: schneller und günstiger, aber ohne eigene Regeln. Hast du Mitgründer oder erwartest Investoren, lohnt sich meist ein eigener Vertrag.
Beurkundung beim Notar
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Beim Notar werden auch die Geschäftsführung bestellt und die Anmeldung zum Handelsregister vorbereitet.
Geschäftskonto und Einzahlung
Du eröffnest ein Konto auf den Namen der Gesellschaft in Gründung und zahlst das Kapital ein: bei der GmbH mindestens 12 500 €, bei der UG den vollen Betrag.
Eintragung ins Handelsregister
Der Notar meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an. Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche nicht. Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich. Deshalb unterschreibst du größere Verträge besser erst nach der Eintragung.
Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Nach der Eintragung meldest du das Gewerbe bei der Gemeinde an. Das Finanzamt schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über ELSTER einreichst. Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt (Umsatz im Vorjahr höchstens 25 000 € und im laufenden Jahr höchstens 100 000 €).
Buchhaltung von Anfang an
Eine GmbH ist buchführungspflichtig und stellt jedes Jahr einen Jahresabschluss nach HGB auf: als kleine Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende. Offengelegt wird er spätestens zwölf Monate danach im Unternehmensregister.
Kosten
Notar und Handelsregister rechnen nach amtlichen Gebühren ab, die vor allem vom Stammkapital und vom gewählten Weg abhängen. Mit dem Musterprotokoll ist es meist günstiger. Wir holen das Angebot des Notars für deinen Fall ein.
Häufige Fehler
- Vor der Eintragung im Namen der GmbH handeln. Bis dahin haftest du persönlich.
- Das Musterprotokoll verwenden, obwohl bald ein Investor einsteigt. Spätere Änderungen brauchen wieder den Notar.
- Das Kapital als Privatgeld behandeln. Es gehört der Gesellschaft.
- Die Rücklage der UG vergessen. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in die Rücklage.
- Mit der Buchhaltung bis Jahresende warten. Die Umsatzsteuer meldest du in der Regel jedes Quartal oder jeden Monat an.
Deine Checkliste
- Rechtsform gewählt: GmbH oder UG.
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll.
- Beurkundung beim Notar.
- Konto eröffnet und Kapital eingezahlt.
- Eintragung ins Handelsregister.
- Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Buchhaltung ab dem ersten Tag.
Wenn du möchtest, machen wir es mit dir: Wir wählen die Rechtsform, koordinieren Notar und Bank und richten die Buchhaltung für den Start ein. Die Gründung hat einen Festpreis.
Angaben am 29. Oktober 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.



