Eine GmbH oder eine selbständige Person in Deutschland mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr hat regelmäßige Termine: die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Vorauszahlungen, die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Dazu kommen die Jahreserklärungen im Sommer und die Offenlegung des Jahresabschlusses. Hier ist das ganze Jahr und was wir vor jedem Termin von dir brauchen.
Das Jahr auf einen Blick
| Wann | Was fällig ist | Was wir von dir brauchen |
|---|---|---|
| 10. Tag nach Quartalsende | Umsatzsteuer-Voranmeldung 4. Quartal und Zahlung | Rechnungen und Auszüge Oktober bis Dezember bis zum 3. |
| 15. Februar | Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde | Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest. |
| Bis Ende Februar | Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen aller Mitarbeitenden an das Finanzamt | Nichts Neues: Sie entstehen aus den Löhnen, die wir schon führen. |
| 10. März | Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer | Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest. |
| 10. Tag nach Quartalsende | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1. Quartal und Zahlung | Rechnungen und Auszüge Januar bis März bis zum 3. |
| 15. Mai | Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde | Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest. |
| 10. Juni | Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer | Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest. |
| 10. Tag nach Quartalsende | Umsatzsteuer-Voranmeldung 2. Quartal und Zahlung | Rechnungen und Auszüge April bis Juni bis zum 3. |
| Bis 31. Juli (mit Steuerberatung Ende Februar des übernächsten Jahres) | Jahreserklärungen für das Vorjahr: Umsatzsteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | Den Jahresabschluss und, wenn du selbständig bist, deine persönlichen Angaben. |
| 15. August | Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde | Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest. |
| 10. September | Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer | Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest. |
| 10. Tag nach Quartalsende | Umsatzsteuer-Voranmeldung 3. Quartal und Zahlung | Rechnungen und Auszüge Juli bis September bis zum 3. |
| 15. November | Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde | Nichts: Den Betrag legt die Gemeinde fest. |
| 12 Monate nach Geschäftsjahresende: 31. Dezember | Offenlegung des Jahresabschlusses der GmbH im Unternehmensregister | Den festgestellten Jahresabschluss. |
| 10. Dezember | Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer | Nichts: Den Betrag legt das Finanzamt im Bescheid fest. |
| Jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats | Lohnsteuer-Anmeldung und Zahlung (vierteljährlich bei geringer Lohnsteuer) | Die Ein- und Austritte und Änderungen des Monats. |
| Jeden Monat am drittletzten Bankarbeitstag | Gesamtsozialversicherungsbeiträge des laufenden Monats | Nichts: Wir berechnen sie mit den Löhnen. |
Umsatzsteuer: bis zum 10. Tag
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln und zu zahlen:
- Vierteljährlich, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres zwischen 2000 und 9000 € lag.
- Monatlich, wenn sie mehr als 9000 € betrug.
- Lag sie bei höchstens 2000 €, kann das Finanzamt dich von der Voranmeldung befreien.
Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist. Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr höchstens 25 000 €, im laufenden Jahr höchstens 100 000 €) weisen keine Umsatzsteuer aus.
Vorauszahlungen
- Einkommen- oder Körperschaftsteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, in der Höhe, die das Finanzamt festsetzt.
- Gewerbesteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, an die Gemeinde.
Löhne: Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Lohnsteuer-Anmeldung: bis zum 10. Tag nach dem Anmeldungszeitraum. Monatlich, wenn die Lohnsteuer des Vorjahres mehr als 5000 € betrug; vierteljährlich zwischen 1080 und 5000 €; jährlich darunter.
- Sozialversicherungsbeiträge: am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem gearbeitet wird.
- Lohnsteuerbescheinigungen: bis Ende Februar an das Finanzamt.
Jahreserklärungen und Jahresabschluss
- Steuererklärungen des Vorjahres (Umsatzsteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer): bis 31. Juli. Mit Steuerberatung gilt eine längere Frist, bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
- Jahresabschluss: Eine kleine GmbH stellt ihn innerhalb von sechs Monaten auf und legt ihn spätestens zwölf Monate nach Geschäftsjahresende im Unternehmensregister offen.
Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag: bei Jahreserklärungen 0,25 % der Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 €.
Was wir von dir brauchen
Die Regel ist einfach: die Belege jedes Zeitraums bis zum 3. des Folgemonats. Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Bankauszüge und neue Verträge. Damit übermitteln wir Umsatzsteuer und Lohnsteuer fristgerecht und deine Zahlen sind aktuell.
Arbeitest du mit uns, musst du dir keinen dieser Termine merken: Wir schreiben dir vor jedem, was wir brauchen und bis wann.
Angaben am 29. Oktober 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.
Offizielle Quellen
- Umsatzsteuergesetz (§ 18, Voranmeldung), Bundesamt für Justiz
- Abgabenordnung (§§ 108, 149, 152), Bundesamt für Justiz
- Einkommensteuergesetz (§§ 37, 41a, 41b), Bundesamt für Justiz
- Gewerbesteuergesetz (§ 19, Vorauszahlungen), Bundesamt für Justiz
- Sozialgesetzbuch IV (§ 23, Fälligkeit), Bundesamt für Justiz
- Handelsgesetzbuch (§ 325, Offenlegung), Bundesamt für Justiz



