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Steuern

Steuerkalender für KMU in Frankreich

Die Termine, die eine SAS oder SARL in Frankreich im Jahr nicht vergessen darf: Mehrwertsteuer, Vorauszahlungen und Abschlusszahlung der Körperschaftsteuer, liasse fiscale, CFE und DSN.

Von Tobias VogelGründungspartner / Ehemaliger RevisorVeröffentlicht am 1. November 20262 Min. Lesezeit

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Eine SAS oder SARL in Frankreich mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr hat feste Termine: die Mehrwertsteuer jeden Monat oder jedes Quartal, vier Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, die Jahreserklärung (liasse fiscale) im Mai und die lokale Unternehmenssteuer (CFE) im Dezember. Dazu kommt jeden Monat die Sozialmeldung (DSN). Hier ist das ganze Jahr und was wir vor jedem Termin von dir brauchen.

Das Jahr auf einen Blick

Steuerkalender einer körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft in Frankreich mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
WannWas fällig istWas wir von dir brauchen
15. MärzVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
Zweiter Werktag nach dem 1. MaiJährliche Körperschaftsteuererklärung (liasse fiscale 2065) und, im vereinfachten Umsatzsteuerverfahren, die Jahreserklärung (CA12)Den Jahresabschluss: Inventar, offene Rechnungen und Dezemberauszüge.
15 Tage mehr bei elektronischer ÜbermittlungFrist für die elektronisch übermittelte liasse fiscale (EDI)Nichts weiter: Wir reichen sie ein.
15. des vierten Monats nach Geschäftsjahresende: 15. MaiZahlung der Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung des Vorjahres (solde d’IS)Nichts: Sie ergibt sich aus dem Abschluss, den wir erstellt haben.
Sechs Monate nach Geschäftsjahresende: 30. JuniFeststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter (bei einer SAS in der Frist der Satzung, fast immer dieselbe) und Hinterlegung beim Register im FolgemonatDein Okay zum Abschluss, den wir erstellen.
15. JuniVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
15. SeptemberVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
15. DezemberVorauszahlung zur Körperschaftsteuer (acompte d’IS)Nichts: Wir berechnen sie aus dem letzten Ergebnis. Liegt die Steuer unter 3000 €, entfallen die Vorauszahlungen.
15. DezemberLokale Unternehmenssteuer (cotisation foncière des entreprises, CFE)Nichts: Der Bescheid kommt in dein Geschäftskonto auf impots.gouv.fr.
Jeden Monat oder jedes Quartal, zwischen dem 15. und 24. des Folgemonats (der genaue Tag hängt von deinem Unternehmen ab)Umsatzsteuererklärung (CA3) und ZahlungRechnungen und Auszüge des Zeitraums bis zum 3.
Jeden Monat am 5. (ab 50 Mitarbeitenden) oder am 15. (unter 50)Monatliche Sozialmeldung (DSN) und Zahlung der Beiträge des VormonatsDie Ein- und Austritte und Änderungen des Monats.

Mehrwertsteuer: zwischen dem 15. und 24.

Im Regelverfahren wird die Umsatzsteuererklärung (CA3) jeden Monat zwischen dem 15. und 24. des Folgemonats eingereicht und bezahlt. Der genaue Tag hängt von deinem Unternehmen ab und steht in deinem Geschäftskonto auf impots.gouv.fr.

Ab 1. Januar 2027 entfällt das vereinfachte Verfahren. Unternehmen mit bis zu 1 Mio. € Umsatz im Vorjahr (und 1,1 Mio. € im laufenden Jahr) erklären die Mehrwertsteuer dann vierteljährlich, darüber monatlich. Die letzte Jahreserklärung im vereinfachten Verfahren (CA12 für 2026) ist am 4. Mai 2027 fällig.

Körperschaftsteuer

  • Vorauszahlungen (acomptes): 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember. Sie entfallen, wenn die Referenzsteuer höchstens 3000 € beträgt.
  • Abschlusszahlung (solde): am 15. des vierten Monats nach Geschäftsjahresende, also am 15. Mai.
  • Jahreserklärung (liasse fiscale): am zweiten Werktag nach dem 1. Mai, bei elektronischer Übermittlung 15 Tage später. 2026 am 5. und 20. Mai.

CFE und Jahresabschluss

  • CFE: Die lokale Unternehmenssteuer ist am 15. Dezember fällig. Der Bescheid kommt in dein Geschäftskonto.
  • Jahresabschluss: Feststellung innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende (bei einer SAS in der Frist der Satzung), Hinterlegung beim greffe innerhalb eines Monats, elektronisch innerhalb von zwei Monaten.

Löhne: die DSN

Die Sozialmeldung wird jeden Monat übermittelt, am 5. bei 50 oder mehr Mitarbeitenden, am 15. bei weniger. Damit werden die Beiträge des Vormonats gezahlt.

Was wir von dir brauchen

Die Regel ist einfach: die Belege jedes Zeitraums bis zum 3. des Folgemonats. Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Bankauszüge und neue Verträge. Damit reichen wir Mehrwertsteuer und DSN fristgerecht ein und deine Zahlen sind aktuell.

Arbeitest du mit uns, musst du dir keinen dieser Termine merken: Wir schreiben dir vor jedem, was wir brauchen und bis wann.

Angaben am 1. November 2026 in offiziellen Quellen geprüft. Sie ändern sich jedes Jahr: Prüfe sie, bevor du handelst.

Offizielle Quellen

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